Zum Inhalt

StartseiteSchülerinfos

Schülerinfos

Unterlagen, BF17, Terminplanung und häufige Fragen – alles für deinen Ausbildungsalltag an einem Ort.

Termin bei der Führerscheinstelle

Hier geht es direkt zur Terminvereinbarung bei deiner Behörde.

Du wohnst in einer anderen Stadt oder einem anderen Landkreis? Nutze bitte die Führerscheinstelle deines Wohnortes.

Unterlagen & Führerscheinantrag
Gut vorbereitet starten

Dein Führerscheinantrag

Hier findest du die Unterlagen für den Ersterwerb B/B197 und die Terminlinks zur Führerscheinstelle.

Checkliste für den Ersterwerb B/B197

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; je nach Situation zusätzlich Melde- und Aufenthaltsunterlagen.
  • Aktuelles biometrisches Passfoto.
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs.
  • Sehtestbescheinigung – bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre.
  • Führerscheinantrag und Angaben zu deiner Fahrschule.
  • Zahlungsmittel für die Behördengebühren entsprechend den Vorgaben der zuständigen Stelle.

Besprich B oder B197 vor der Antragstellung mit uns. Bei BF17 kommen die unten aufgeführten Unterlagen hinzu.

Termin bei der Führerscheinstelle

Welche Behörde zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach deinem Hauptwohnsitz. Ein Beratungstermin bei uns ersetzt den Behördentermin nicht.

Du wohnst in einer anderen Stadt oder einem anderen Landkreis? Nutze bitte die Führerscheinstelle deines Wohnortes.

Offizielle Checkliste und Anträge Rhein-Pfalz-Kreis ↗

Die Angaben der zuständigen Behörde sind maßgeblich. Bitte prüfe die aktuelle Unterlagenliste und Gebühren vor deinem Termin.

BF17 – Eltern & Begleitpersonen
BF17

Für Eltern, Sorgeberechtigte und Begleitpersonen

Welche zusätzlichen Unterlagen braucht ihr?
  • BF17-Antrag mit Zustimmung aller Sorgeberechtigten; gegebenenfalls Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
  • Benennung und Einverständniserklärung jeder gewünschten Begleitperson.
  • Ausweis- und Führerscheinkopien der Begleitpersonen, bei Bedarf Vorder- und Rückseite.
  • Ausweiskopien der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls weitere Nachweise nach Vorgabe der Behörde.

Die Grundunterlagen aus der Checkliste für den Ersterwerb werden ebenfalls benötigt. Die zuständige Behörde informiert euch, wer persönlich zum Termin erscheinen muss.

Wer darf Begleitperson sein?
  • Mindestens 30 Jahre alt.
  • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer anerkannten entsprechenden Fahrerlaubnis.
  • Bei der maßgeblichen Antragstellung höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister.
  • Vor der ersten Begleitfahrt namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen.
  • Gültigen Führerschein während jeder Begleitfahrt mitführen.

Begleitpersonen müssen keine Familienmitglieder sein. Die Sorgeberechtigten müssen mit der Auswahl einverstanden sein.

Vertrauen geben. Geduldig begleiten. Gemeinsam sicherer werden.

Ihr Kind hat seine Fahrprüfung bestanden und dabei gezeigt, dass es ein Auto sicher und verantwortungsvoll führen kann. Jetzt braucht es Gelegenheit, Erfahrung zu sammeln – mit einer ruhigen, verlässlichen Person an seiner Seite.

Bitte begleiten Sie geduldig und motivierend. Loben Sie gute Entscheidungen und besprechen Sie Unsicherheiten sachlich, möglichst nach der Fahrt. Dauernde Kritik, hektische Anweisungen und Vergleiche verunsichern.

Die Prüfung ist bestanden. Machen Sie deshalb nicht jede gemeinsame Fahrt zu einer neuen Prüfung.

Ihre Aufgabe ist es, mit Rat und kurzen Hinweisen Sicherheit zu geben. Die Verantwortung für das Fahren bleibt beim jungen Fahrer. Aktive Eingriffe in die Fahrzeugbedienung, etwa ins Lenkrad zu greifen, gehören nicht zur Rolle der Begleitperson.

Erinnern Sie sich an Ihre eigenen ersten Fahrten. Geben Sie die Unterstützung, die Sie sich damals gewünscht hätten.

Vor der ersten Fahrt: Versicherung und klare Regeln

Informieren Sie die Kfz-Versicherung vor der ersten Fahrt, damit der junge Fahrer im vereinbarten Fahrerkreis berücksichtigt wird.

Für den jungen Fahrer gilt das Alkoholverbot für Fahranfänger. Begleitpersonen dürfen ab 0,5 Promille nicht begleiten; die gesetzlichen Vorgaben zu berauschenden Mitteln gelten ebenfalls. Unsere Empfehlung: Begleiten Sie grundsätzlich ohne Alkohol und Drogen.

Bei Unsicherheit oder Überforderung: ruhig bleiben und an einer geeigneten Stelle eine Pause einlegen. Kurze Hinweise helfen mehr als hektische Diskussionen.

§ 48a FeV ↗ · Offizielle BF17-Informationen ↗

Fahrstundenplanung

So bekommst du deine Fahrstunden

Freitags fragen wir dich per WhatsApp nach deinen Möglichkeiten für die kommende Woche von Montag bis Freitag. Antworte bitte bis Samstag um 15 Uhr mit der gewünschten Anzahl an Fahrstunden und allen Tagen und Zeiten, an denen du fahren kannst.

Zum Beispiel so:

Ich möchte 2× fahren und kann:

  • Dienstag von 16:30 bis 19 Uhr
  • Mittwoch ab 16 Uhr
  • Donnerstag ab 16:30 Uhr

„Ab 16 Uhr“ bedeutet: Du kannst um 16 Uhr oder auch später anfangen. Wenn du nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit kannst, schreib diese bitte dazu. Wichtig sind die Zeiten, in denen du an der Fahrschule sein und fahren kannst – nicht deine Arbeitszeiten.

Je mehr Möglichkeiten du angibst, desto leichter können wir dich einplanen. Die gewünschte Anzahl ist keine Termingarantie; bei sehr engen Zeiten kann es sein, dass kein passender Termin frei ist.

Den Plan erhältst du spätestens Sonntagabend für die direkt folgende Woche ab Montag. Ohne rechtzeitige Rückmeldung können wir dich bei der Planung nicht berücksichtigen.

Ablauf & Bezahlung

Ablauf & Bezahlung

Damit du weißt, wie es bei uns läuft: Hier findest du unsere Regeln zu Fahrtickets, Prüfungszahlungen und vereinbarten Terminen.

Fahrtickets für deine Fahrstunden

Fahrtickets kaufst du während der Büroöffnungszeiten in der Fahrschule. Nach der Fahrstunde gibst du das entsprechende Ticket deinem Fahrlehrer. Er behält einen Teil; der andere Teil bleibt bei dir.

Prüfungsgebühren vorab bezahlen

Theorie- und Praxisprüfungsgebühren werden vorab abgerechnet. Erst nach Bezahlung buchen wir deinen Prüfungstermin. Die erforderliche Ausbildung, Prüfungsreife und formalen Freigaben müssen ebenfalls vorliegen; der Termin hängt von verfügbaren Prüfungsplätzen ab.

TÜV-Abrechnung durch uns

Wir sammeln die TÜV-Gebühren mit ein. Der TÜV zieht diese per Lastschrift bei uns ein. Für die über uns abgerechneten Gebühren ist deshalb keine zusätzliche Überweisung an den TÜV nötig. So erleichtern wir dir die Organisation.

Fahrstunden rechtzeitig absagen

Bitte sage deine Fahrstunde mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab. Bei einer späteren Absage berechnen wir nach unserer vertraglichen Ausfallregelung 70 % des vereinbarten Fahrstundenpreises. So kurzfristig lässt sich der Termin meist nicht mehr anderweitig vergeben.

Du kannst nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall entfällt die Pauschale oder wird entsprechend reduziert.

Gegenseitige Rücksicht – verlässliche Termine

Wir nehmen uns Zeit für dich und planen deine Fahrstunden verbindlich ein. Deshalb wünschen wir uns auch von dir einen verantwortungsvollen Umgang mit vereinbarten Terminen. Kurzfristige Absagen hinterlassen Lücken, die wir meist nicht mehr vergeben können – während andere Schüler auf Fahrstunden warten.

Natürlich wissen wir, dass Krankheit oder unvorhersehbare Situationen dazwischenkommen können. Informiere uns bitte möglichst früh, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Wir betrachten solche Situationen individuell.

Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen sprechen wir das offen an und erwarten eine verbindliche Verbesserung. Setzt sich dieses Verhalten trotz Abmahnung fort, behalten wir uns vor, den Ausbildungsvertrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund zu kündigen. Berechtigte Ersatzansprüche wegen entstandener Ausfälle können wir im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen geltend machen.

Unser Ziel ist eine faire Zusammenarbeit, auf die sich beide Seiten verlassen können.

FAQ

Du hast Fragen?
Wir haben Antworten.

Die wichtigsten Antworten rund um deinen Führerschein – schnell und verständlich.

Deine Frage war nicht dabei? Schreib uns persönlich →