Ablauf & Bezahlung
Damit du weißt, wie es bei uns läuft: Hier findest du unsere Regeln zu Fahrtickets, Prüfungszahlungen und vereinbarten Terminen.
Fahrtickets für deine Fahrstunden
Fahrtickets kaufst du während der Büroöffnungszeiten in der Fahrschule. Nach der Fahrstunde gibst du das entsprechende Ticket deinem Fahrlehrer. Er behält einen Teil; der andere Teil bleibt bei dir.
Prüfungsgebühren vorab bezahlen
Theorie- und Praxisprüfungsgebühren werden vorab abgerechnet. Erst nach Bezahlung buchen wir deinen Prüfungstermin. Die erforderliche Ausbildung, Prüfungsreife und formalen Freigaben müssen ebenfalls vorliegen; der Termin hängt von verfügbaren Prüfungsplätzen ab.
TÜV-Abrechnung durch uns
Wir sammeln die TÜV-Gebühren mit ein. Der TÜV zieht diese per Lastschrift bei uns ein. Für die über uns abgerechneten Gebühren ist deshalb keine zusätzliche Überweisung an den TÜV nötig. So erleichtern wir dir die Organisation.
Fahrstunden rechtzeitig absagen
Bitte sage deine Fahrstunde mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab. Bei einer späteren Absage berechnen wir nach unserer vertraglichen Ausfallregelung 70 % des vereinbarten Fahrstundenpreises. So kurzfristig lässt sich der Termin meist nicht mehr anderweitig vergeben.
Du kannst nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall entfällt die Pauschale oder wird entsprechend reduziert.
Gegenseitige Rücksicht – verlässliche Termine
Wir nehmen uns Zeit für dich und planen deine Fahrstunden verbindlich ein. Deshalb wünschen wir uns auch von dir einen verantwortungsvollen Umgang mit vereinbarten Terminen. Kurzfristige Absagen hinterlassen Lücken, die wir meist nicht mehr vergeben können – während andere Schüler auf Fahrstunden warten.
Natürlich wissen wir, dass Krankheit oder unvorhersehbare Situationen dazwischenkommen können. Informiere uns bitte möglichst früh, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Wir betrachten solche Situationen individuell.
Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen sprechen wir das offen an und erwarten eine verbindliche Verbesserung. Setzt sich dieses Verhalten trotz Abmahnung fort, behalten wir uns vor, den Ausbildungsvertrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund zu kündigen. Berechtigte Ersatzansprüche wegen entstandener Ausfälle können wir im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen geltend machen.
Unser Ziel ist eine faire Zusammenarbeit, auf die sich beide Seiten verlassen können.